Re: Rechtslage bei spammenden Trojaner - Mehr Anti-Spam-Klagen zu erwarten

Friday, June 20th, 2008 @ 3:02 am | Uncategorized

> eben nicht. Grundkenntnisse sind weit weniger, als permanent
> aktualisiertes KnowHow darüber, welche BS-Lücken momentan ausgenutzt
> werden können, und für welche Lücke welches Patch existiert.
Ihr zwei beiden stellt hier den falschen Vergleich an. Ein
trojanifizierter PC ist nicht wie ein Regelverstoß im Straßenverkehr
zu bewerten, sondern wie ein verkehrsunsicheres Gefährt.
Und selbstverständlich erwarten die eigene Haftpflichtversicherung
(bei Unfällen) und die Ordnungsmacht (immer), daß der Fahrer auf die
Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges achtet. Wer das selbst nicht tun
will, muß halt eine Werkstatt aufsuchen.
Das ist auf PCs wunderbar übertragbar. Das Geschrei wäre immens, wenn
neun von zehn Fahrzeugen auf der Straße überaltert und ungewartet
fahren würden.
Die gleiche Situation bei Windows-PC stört aber viele nicht.
Klar, der Schaden ist auch viel kleiner, deshalb würde ich auch
keinesfalls einen PC-TÜV fordern wollen. Aber verantwortlicher Umgang
mit einem Gerät, das ans Internet angeschlossen ist, sollte schon
sein. Und das ist nicht gegeben, wenn jemand das System aufspielt und
den Rechner dann zwei Jahre nicht mehr pflegt.
Kurt

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